In Deutschland steigt die Bereitschaft für eine Organspende. Auch rücken Patientenverfügungen immer mehr in den Fokus der Menschen. In vielen Patientenverfügungen werden die künstliche Ernährung und die künstliche Beatmung für bestimmte Situationen allerdings abgelehnt, die im Falle einer Organspende jedoch zwingend notwendig wären. Dieser Widerspruch sorgt bei Betroffenen, An- und Zugehörigen und auch Bevollmächtigten zu großen Unsicherheiten.
Um eine Kollision der Patientenverfügung und des Organspendeausweises zu verhindern, ist daher zwingende Voraussetzung, korrekte Formulierungen in der Patientenverfügung zu treffen und den Organspendewillen in die Niederschrift ausdrücklich zu integrieren.
Mit dem Vortrag werden die Probleme in der klinischen Praxis dargelegt, rechtliche Anforderungen erläutert und eine praktische Anleitung zu einer rechtssicheren Umsetzung gegeben.