Rechtlicher Teil
Pflegende können im Rahmen der Pflege von erkrankten Menschen am Lebensende konfrontiert werden mit Sterbewünschen.
Oft bestehenUnsicherheiten im Zusammenhang mit den Grenzen des rechtlichen Dürfens.
Ist Sterbehilfe nun gänzlich untersagt? Welche Auswirkungen hat das im Grundgesetz verankerte „Recht zu Sterben“ auf die Pflege in Pflegeeinrichtungen?
Das Ziel der Fortbildung ist die klare Grenzziehung zwischen verbotener aktiver Sterbehilfe und erlaubten Handlungsspielräumen zur
Umsetzung des Patientenrechts.
Ethischer Teil
Die Hospize verstehen ihre Arbeit auch als Suizidprävention.
Mit einer guten Begleitung und einer palliativmedizinischen Versorgung und Pflege ermutigen die Hospize, den Lebensweg bis zu Ende zu gehen. Gleichzeitig achten Sie die Autonomie der Gäste. Aus dieser Spannung erwachsen ethische Fragestellungen. In die Beantwortung der ethischen Fragestellungen am Lebensende fließen auch die christlichen Wertorientierungen der Träger mit ein.
Die Anmeldung kann über die Homepage erfolgen, per Mail oder telefonisch.
akademie@ch-ob.de
Frau Froese, Sekretariat: 0208- 635 934 33